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Ausstattung
Details
Willkommen in Ihrem potenziellen neuen Zuhause. Dieser Bungalow in Vechta bietet eine angenehme Wohnsituation. Erbaut im Jahr 1960, verfügt das Anwesen über eine klassische Architektur und eine funktionale Raumaufteilung.
Die Wohnfläche von ca. 110 m² befindet sich auf einer Ebene und verteilt sich auf vier Zimmer. Es stehen drei Schlafzimmer sowie zwei Badezimmer zur Verfügung, wodurch ausreichend Platz für Paare oder Familien gegeben ist. Der Wohnbereich bietet direkten Zugang zur Terrasse, die bei entsprechender Witterung genutzt werden kann.
Das Grundstück umfasst ca. 700 m² und die Immobilie ist vollständig unterkellert, wodurch zusätzliche Nutz- und Abstellflächen zur Verfügung stehen. Die Vermietung erfolgt befristet für eine maximale Dauer von sechs Monaten. Die Immobilie ist ab dem 15.10.2026 verfügbar.
Der Bungalow befindet sich in ruhiger Lage mit guter Anbindung an die Infrastruktur der Stadt Vechta.
- Drei separate Schlafzimmer
- Großzügiges Wohn- und Esszimmer
- Badezimmer mit Fenster
- Separates Gäste-WC
- Überdachte Terrasse
- Gartenfläche
- Voll unterkellert (ca. 70 m² Nutzfläche)
- Garage sowie zusätzliche Stellplätze
- Optional möbliert nach Absprache
Die Immobilie befindet sich in Vechta, der Kreisstadt des Landkreises Vechta. Die Stadt verfügt über eine gute infrastrukturelle Anbindung sowie ein vielfältiges Angebot an Einkaufsmöglichkeiten, Bildungseinrichtungen und Freizeitangeboten.
Vechta liegt im Städtedreieck Bremen - Oldenburg - Osnabrück und ist durch das regionale Verkehrsnetz gut erreichbar. Das Stadtgebiet ist zudem durch ein ausgedehntes Radwegenetz erschlossen.
Als Immobilienmaklerunternehmen ist B+B Der Immobilienmakler - eine Marke der Blömer & Bornhorst OHG - nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Energieausweis (Bedarfsausweis)
280,58 kWh / (m²*a) Endenergiebedarf
280,58 kWh / (m²*a) Endenergiebedarf
280,58 kWh / (m²*a) Endenergiebedarf
Weitere Informationen
| Wesentlicher Energieträger | GAS |
| Energieausweis gültig bis | 2033-08-30 |
| Energieausweis Jahrgang | ab dem 1.5.2014 |
| Energieausweis Werteklasse | H |
| Energieausweis Baujahr | 1961 |
| Energieausweis Gebäudeart | Wohngebäude |
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